BioStoffV – Biostoffverordnung für Labore
Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen wie Bakterien, Viren und Pilzen. Sie ergänzt die GenTSV für Labore die mit Biostoffen arbeiten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- BiostoffV gilt für alle Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen — auch ohne Gentechnik.
- Pflicht: Gefährdungsbeurteilung (§ 5 BioStoffV), Schutzmaßnahmen nach Schutzstufe (TRBA 100) und arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV i.V.m. BioStoffV).
- Vier Schutzstufen (TRBA 100) und vier Risikogruppen (TRBA 466) — die Einstufung richtet sich nach Tätigkeit und verwendetem Biostoff.
- Bei Audits prüfen Berufsgenossenschaft oder Arbeitsschutzbehörde Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Schutzmaßnahmen.
Was ist die BioStoffV?
Die BioStoffV ist eine Verordnung zum Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe. Sie gilt für alle Labore die mit Mikroorganismen arbeiten – auch wenn keine Gentechnik im Spiel ist.
Warum ist die BioStoffV relevant?
Viele Biotech-Labore arbeiten sowohl mit GVOs (GenTSV) als auch mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV). Beide Verordnungen erfordern Dokumentation, Risikobewertung und Schutzmaßnahmen. Doppelte Arbeit – außer Sie digitalisieren beides.
BioStoffV in der Praxis
Die Praxis: Gefährdungsbeurteilung erstellen, Schutzmaßnahmen festlegen, Mitarbeiter unterweisen. Alles muss dokumentiert werden. Bei Audits prüft die Behörde oder Berufsgenossenschaft die Unterlagen.
Wie BioStoffFlow BioStoffV und GenTSV verbindet
BioStoffFlow dokumentiert sowohl GenTSV als auch BioStoffV-Anforderungen in einem System. Organismen werden automatisch nach beiden Verordnungen bewertet. Ein Logbuch für alles.
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Häufig gestellte Fragen zu BioStoffV
Was ist der Unterschied zwischen GenTSV und BioStoffV?
Wer prüft die BioStoffV-Einhaltung?
Deckt BioStoffFlow die BioStoffV ab?
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