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Regulation

S1- und S2-Labor: Schutzstufen nach BiostoffV (TRBA 100)

BioStoffFlow Team2 Min. Lesezeit
BiostoffVS1 LaborS2 LaborSchutzstufenTRBA 100Einstufung
Die Biostoffverordnung (BiostoffV) regelt den Schutz von Beschäftigten vor biologischen Arbeitsstoffen. Die Einstufung Ihres Labors in die richtige Schutzstufe ist entscheidend für den Arbeitsschutz. > **Hinweis zur Begriffstrennung:** Die BiostoffV nutzt **Schutzstufen 1–4** für Tätigkeiten in Laboratorien (TRBA 100) und **Risikogruppen 1–4** für Biostoffe (TRBA 466). Die Bezeichnungen "S1-Labor" / "S2-Labor" beziehen sich auf die Schutzstufen. Die GenTSV verwendet daneben eigenständige **Sicherheitsstufen S1–S4** für gentechnische Anlagen — formal getrennt, in der Praxis oft deckungsgleich. ## Die Schutzstufen im Überblick ### S1 – Keine oder geringe Gefährdung Laboratorien der Schutzstufe 1 arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit verursachen. **Typische Merkmale:** - Keine krankheitserregenden Organismen - Standard-Hygienemaßnahmen ausreichend - Geringe Konzentrationen / unkritische Mengen ### S2 – Mäßige Gefährdung Laboratorien der Schutzstufe 2 arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 2, die beim Menschen eine Krankheit hervorrufen können, deren Verbreitung in der Bevölkerung aber unwahrscheinlich ist und gegen die wirksame Schutz- oder Therapiemöglichkeiten existieren. **Typische Merkmale:** - Pathogene Organismen mit mäßigem Risiko (RG 2 nach TRBA 466) - Erhöhte Schutzanforderungen (Sicherheitswerkbank, abgeschlossener Bereich) - Anzeigepflicht für nicht gezielte Tätigkeiten in Laboratorien bereits ab Schutzstufe 2 (§ 15 BioStoffV); zusätzlich Gefährdungsbeurteilung nach § 5 BioStoffV in jedem Fall verpflichtend ## Kriterien für die Einstufung Die Einstufung richtet sich nach: 1. **Art des biologischen Arbeitsstoffs** - Identifizierung und Klassifizierung - Übertragungswege - Erkrankungsschwere 2. **Tätigkeitsmerkmale** - Häufigkeit des Umgangs - Menge der verwendeten Organismen - Art der durchgeführten Arbeiten 3. **Arbeitsbedingungen** - Versuchsdesign - Verfügbarkeit von Schutzmaßnahmen - Erfahrung des Personals ## Checkliste für die Selbsteinstufung - [ ] Welche biologischen Arbeitsstoffe werden verwendet? - [ ] Liegen Risikobewertungen vor? - [ ] Welche Tätigkeiten werden durchgeführt? - [ ] Sind geeignete Schutzmaßnahmen vorhanden? - [ ] Ist eine Gefährdungsbeurteilung erstellt? ## Fazit Die korrekte Einstufung ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern schützt auch Ihr Personal. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Sicherheitsbeauftragten zu Rate ziehen. --- **Hinweis:** BioStoffFlow unterstützt Sie bei der Dokumentation und Einstufung Ihrer Laboratorien.

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